Für die Berechnung der Kosten und die Finanzierung des Aufenthalts im Zentrum Schönberg gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen öffentlichen Pflegezentren im Kanton Bern.
In den ersten 21 Tagen des Aufenthalts wird der so genannte Pflege- und Betreuungsaufwand erfasst und daraus die Pflegestufe ermittelt. Auf dieser Basis ergeben sich die Kosten des Aufenthalts.
Die Pflegekosten werden finanziert durch Beiträge der Krankenkasse, des Kantons und durch einen Selbst-kostenanteil der Bewohnenden.
Die Hotelleriekosten gehen zu Lasten der Bewohnenden. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann für die Selbstkostenanteile ein Antrag auf Ergänzungs-leistung gestellt werden.