Aufenthalte auf Zeit

Übergangsaufenthalte können Angehörigen zur Entlastung dienen. Oder sie ermöglichen den Betroffenen, sich die nötige Zeit zu nehmen, um Fähigkeiten, welche für eine Heimkehr notwendig sind, zu stärken. Oft werden Übergangsaufenthalte zwischen einem Spitalaufenthalt und der Heimkehr vorgesehen. Auch dienen sich als zeitlich begrenzte Probeaufenthalte in Wohngemein-schaften bzw. Pflegewohngruppen.

 

Übergangsaufenthalte umfassen in der Regel eine Aufenthaltsdauer von mindestens 21 und höchstens

90 Tagen.